Und was darf’s bei Ihnen sein?

Ein sachtes Hungergefühl und die Verlockung auf etwas Leckeres, möglicherweise Süßes, ließ mich hinüber zum Backwarenfachverkauf schlendern und dort das hinter der Scheibe und in den Regalen dargebotene Backwerk mustern. Noch während ich dabei war, mein inneres Bedürfnis nach Deliziösem mit dem Angebotenen abzugleichen und eine Entscheidung zu fällen, vernahm ich die Stimme der Backwarenfachverkäuferin „Und was darf’s bei Ihnen sein?“

Ich sah mich um, doch außer mir gab es niemanden, der in der Nähe des Verkaufsbereichs stand – und selbst ich hatte mich extra anderthalb Schritte zurückgezogen, um unbehelligt die ausliegenden Backwaren begutachten zu können. „Ich guck‘ noch.“, antwortete ich also der Fragenden, hob kurz den Kopf und senkte ihn wieder herab, um eine Antwort auf ihre und meine Frage zu finden. Doch das Finden war mir nicht vergönnt, denn wenige Augenblicke später tönte diesselbe Stimme ein weiteres Mal: „Soll es zum Mitnehmen oder Hier-Essen sein?“.

Ich war verwirrt. Noch immer gab es niemanden außer mir, dem diese Fage gelten konnte, doch ich hatte noch kein Wort gesagt, wusste selber noch nicht, was ich wollte. Was also sollte diese Frage?

Vielleicht will ich ja ein Brot, dachte ich. Vielleicht sollte ich antworten: „Ein Berliner Landbrot, bitte.“ und dann ergänzen „Zum Hieressen.“ Doch höflich wie ich war, antwortete ich nur „Weder noch. Vielen Dank.“ und ging.

Ein Gedanke zu „Und was darf’s bei Ihnen sein?“

  1. grausam! bei meinem bäcker wird mir manchmal schon beim betreten des ladens (!) ein fröhliches „guten morgen, Sie wünschen?“ entgegen gerufen, so dass ich am liebsten wieder rückwärts raustreten würd.

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